Alle komplementärmedizinischen ÄrztInnen haben grundsätzlich eine klassische medizinische Ausbildung. Dies bedeutet, dass sie nach einem vollständigen, mit der Approbation abgeschlossenen Medizinstudium eine Facharztausbildung durchlaufen und sich dann zusätzlich in den Verfahren und Therapien der Komplementärmedizin weiter qualifiziert haben.
Diese Ausbildung kann im Rahmen einer ärztlichen Weiterbildung, zum Beispiel zur Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, stattfinden oder im Rahmen umfangreicher curricularer Ausbildungen. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Erfahrungen durch regelmäßige ärztliche Fortbildungen erweitert und vertieft.
Diese „doppelte“ ärztliche Kompetenz stellt sicher, dass diese Ärzt*innen bei der Behandlung ihrer Patient*innen aus der großen Breite der medizinischen Verfahren schöpfen können.
Zu den Weiterbildungen zählen neben der Facharztausbildung und dem Erwerb einer Schwerpunktbezeichnung auch die Erlangung einer Zusatzbezeichnung. Der Erwerb einer Zusatzbezeichnung ist erst nach erfolgreichem Abschluss der Facharztausbildung möglich.
Für das Gebiet der Naturheilkunde und der Komplementärmedizin gibt es bisher drei als Weiterbildung und damit zur Zusatzbezeichnung zugelassene Verfahren (Naturheilverfahren, Akupunktur, Homöopathie), die von unterschiedlichen Bildungsträgern angeboten werden.
Rund 25 % der ambulant tätigen ÄrztInnen haben im Anschluss an die Facharztqualifikation mit einer mehrjährigen Weiterbildung in der Akupunktur, den Naturheilverfahren oder der Homöopathie eine von der Bundesärztekammer anerkannte Zusatzbezeichnung erworben.
Weiterbildungen werden in Umfang, Struktur und Inhalt (Curriculum) von den Landesärztekammern festgelegt. Je nach Bundesland variieren nicht nur die Weiterbildungsziele, sondern auch die genauen Voraussetzungen und Abläufe der Zusatzweiterbildung.
Den Rahmen definiert die Bundesärztekammer mit der (Muster-)Weiterbildungsordnung. Diese legt ebenso die Zugangsvoraussetzungen fest.
Für eine Reihe komplementärmedizinischer Verfahren wie z.B. Osteopathie, Traditionelle Chinesische Medizin, Anthroposophische Medizin oder Neuraltherapie gibt es curricularen (Voll-)Ausbildungen, die von ärztlichen Fachgesellschaften angeboten werden. Für Akupunktur und Homöopathie, die durch eine Zusatzbezeichnung anerkannt sind, gibt es darüber hinausreichende Ausbildungen, die mit einem Meister, Master oder Diplom abgeschlossen werden.
Für alle diese Verfahren gelten hohe Qualitätsstandards und die Pflicht zur kontinuierlichen Fortbildung.
Näheres zu den Curricula findet Sie auf den Seiten der einzelnen Verfahren und auf den Webseiten der entsprechenden Fachgesellschaften.
Fortbildung – ist die kontinuierliche berufsbegleitende Aktualisierung und Erweiterung medizinischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten sowie die Festigung und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen. Sie gehört zu den ärztlichen Berufspflichten und wird über die Landesärztekammern geregelt.
Auch die ärztlichen Fachgesellschaften der Komplementärmedizin bieten regelmäßig Fortbildungen an und legen Wert auf eine ständige Weiterentwicklung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Ärztinnen und Ärzte in den jeweiligen Verfahren. So ist eine kontinuierliche Verbesserung der Behandlungsqualität und damit eine hohe Versorgungssicherheit für die Patienten gewährleistet.
Die Ärztekammern regeln die Qualität ärztlicher Fortbildung durch Vorgaben und Empfehlungen zu Form, Inhalt und Organisation von Fortbildungsmaßnahmen sowie durch ein eigenes Fortbildungsangebot. Alle Fortbildungen im Hufeland-Bildungsportal sind entweder bereits durch die Ärztekammern anerkannt oder die Anerkennung ist beantragt.
Im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung innerhalb der komplementärmedizinischen Verfahren gibt es eine Vielzahl von Qualifikationen und Abschlüssen. Die Weiterbildungen zur Zusatzbezeichnung Naturheilverfahren, Homöopathie oder Akupunktur sind von der Bundesärztekammer anerkannte berufsbegleitende Bildungsangebote. Die Curricula dazu sind in den jeweiligen (Muster-)Kursbüchern festgelegt.
Darüber hinaus können auch curriculare Ausbildungen der ärztlichen Fachgesellschaften absolviert werden. Diese Ausbildungen gehen weit über die Inhalte der Zusatzbezeichnung hinaus und schließen mit unterschiedlichen Zertifikaten ab, z. B. dem Homöopathie-Diplom oder dem Titel →Meister der Akupunktur. Gleiches gilt für weitere Verfahren wie die Anthroposophische Medizin, die Neuraltherapie, Ayurveda-Medizin und Osteopathie.
Die Ausbildungen in den einzelnen Verfahren erfolgen nach den Curricula der ärztlichen Fachgesellschaften. Details zu den einzelnen Qualifikationen und Abschlüssen haben wir auf den Seiten der Verfahren und Therapien übersichtlich zusammengefasst.