Auf dem Weg zur integrativen Medizin

Homöopathie

Definition und Grundlagen

Geschichte

Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann (geb. 1755 in Meißen, gestorben 1843 in Paris) verdiente sich Studium und Lebensunterhalt – sprachbegabt wie er war – durch Übersetzungen medizinischer und pharmakologischer Texte, die er mit eigenen kritischen Anmerkungen versah. Sein Wahlspruch „Aude sapere“ – frei übersetzt: Wage, selbstständig zu denken – verrät nicht nur seinen kritischen Geist, sondern gab ihm die Möglichkeit, weit über die Horizonte des damaligen medizinischen Weltbildes hinaus zu denken. Sein Verständnis des Menschen und seiner Krankheiten war in umfassendem Sinne „ganzheitlich“: so nahm er bereits Aspekte der Sozialmedizin und Psychosomatik gedanklich voraus.

Konzept / Grundverständnis

Beim Übersetzen eines Werkes des schottischen Pharmakologen Cullen regte ihn dessen spekulative These von der Wirkweise der Chinarinde bei „Wechselfieber“ (Malaria) zu einem Selbstversuch an: durch Einnahme von Chinarinde entwickelte er Symptome, die dem Wechselfieber ähnlich waren. Daraus schloss er, dass die Heilwirkung einer Arznei durch Prüfung am Gesunden zu ermitteln sei: „Wähle, um sanft, schnell, gewiss und dauerhaft zu heilen, in jedem Krankheitsfalle eine Arznei, welche ein ähnliches Leiden (homoion pathos) für sich erregen kann, als sie heilen soll.“ Die Aufforderung, Ähnliches möge durch Ähnliches behandelt werden (Similia similibus curentur) beschreibt die phänomenologische Ähnlichkeit der Symptome einer Krankheit mit den Symptomen der Arzneiwirkung am Gesunden.

Diagnostik

Eine konkrete Krankheitsdiagnose gibt aus Sicht der konventionellen Medizin Hinweise über Wesen der Krankheit sowie deren Behandelbarkeit. Naturgemäß ist dieser Teil der Diagnose vom jeweiligen Stand wissenschaftlicher Erkenntnis abhängig und damit immer auch Veränderungen unterworfen. Die Ähnlichkeitsregel basiert hingegen immer auf dem individuellen Mosaik der Patientensymptome, sie verlangt also selbst bei derselben klinischen Diagnose unterschiedliche homöopathische Arzneien. Größtmögliche Ähnlichkeitsentsprechung bedeutet ein hohes Maß an Sicherheit, dass die individuell gewählte Arznei tatsächlich heilen wird.

Objektiver Befund und subjektives Befinden sind beide Ausdruck einer zentralen Instanz, die wir alle kennen und oft als selbstverständlich wahrnehmen: den Phänomenen der Energie (in Begleitung physiologischer Prozesse) versuchte sich Hahnemann durch Begriffe wiegeistartige Lebenskraft, „Dynamis“ oder „Autocratie“ anzunähern. Störungen der energetischen Sphäre führen zu spürbaren sowie sicht- und messbaren Veränderungen, den Symptomen einer Krankheit; so kann eine Schwächung der „Lebenskraft“ zu verstärkter Anfälligkeit gegenüber Viren oder Bakterien führen, welche ihrerseits dann für die pathognomonischen Aspekte des Krankheitsbildes ausschlaggebend sind.

Therapie

Potenzierte Arzneien modulieren die energetischen Phänomene im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe und regulieren („Regulationsmedizin“) die jeweils individuellen Reaktionsweisen eines Kranken. Wenn man so will beschleunigen sie das, was man als „Regression zur Mitte“ bezeichnet: Heilung unter korrekter homöopathischer Arzneiwahl gelingt ungleich schneller, als es einem anzunehmenden günstigen Spontanverlauf entspräche. In eher ungünstigen Fällen bleibt die Option der Palliation.

Zusammenfassend ist Homöopathie eine (ärztliche) Form der Medizin, die aufgrund der Ähnlichkeitsregel nach einem bestimmten Verfahren hergestellte und an gesunden Freiwilligen in der Anwendung geprüfte (potenzierte) Arzneien (individuell) verordnet (nach Matthias Dorcsi)

Anwendungsbereiche

Neben der konventionellen, leitliniengestützten Therapie lässt sich Homöopathie zwanglos in ein integratives Therapie-setting integrieren. Die Parallelität von klinischem und homöopathischem Denken bedeutet, objektive Befunde und subjektives Befinden in gleichem Masse und ausgewogen nebeneinander zu berücksichtigen. Oft tauchen in  konventionellen Anamnesen ungewöhnliche, auffallende und nicht mit unserem pathophysiologischen Wissen in Einklang zu bringende Symptomaspekte zu Tage. Diese lassen sich dann unter Umständen in der konventionellen Therapieentscheidung nicht berücksichtigen, obwohl es sich unzweifelhaft um krankheitsbegleitende Patientensymptome handelt. Homöopathie liefert dann das tool, solche Aspekte tatsächlich im Rahmen einer individuell fokussierten Anamnese zu bewerten und in den Prozess der gezielten homöopathischen Arzneiwahl zu integrieren.

Auf diese Weise lässt sich Homöopathie grundsätzlich in allen fachärztlichen Disziplinen anwenden. Wichtig ist in jedem Fall die Kenntnis von Nosologie,  Pathologie, Spontanverlauf oder möglichen Komplikationen einer Krankheit, denn es ist in jedem Falle sorgfältig abzuwägen, wo die Homöopathie ihre Grenzen hat. Dies ermöglicht auch die rationale Abwägung, ob die Methode ergänzend, manchmal auch palliativ, oder aber alternativ und dann im Idealfall kurativ zum Einsatz kommen kann.

Insofern ist es für die Patientensicherheit und Zufriedenheit enorm wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte zum einen eine fundierte akademisch-klinische Ausbildung absolviert haben sowie über entsprechende Erfahrung verfügen und andererseits eine entsprechende homöopathische Qualifizierung vorweisen können.

 

Aus der Praxis

Abrechnung der Ärztlichen Homöopathie

Ob in der hausärztlichen Versorgung oder in einer fachärztlichen Praxis, die Homöopathie lässt sich in jedes Praxismodell integrieren. Homöopathie kann integrativ oder komplementär zur konventionellen Medizin eingesetzt werden. Durch die Homöopathie entstehen neue Therapieoptionen bei der Behandlung von akuten bis hin zu schweren chronischen Erkrankungen. Die Therapie ist in der PKV und der GKV verankert.

Um den Patienten in all seinen Facetten zu erfassen, nehmen sich homöopathisch tätige Ärzte Zeit. In einer ausführlichen Erstanamnese wird für den Patienten das individuelle Krankheitsbild herausgearbeitet und die dazu passende Arznei aus dem großen Fundus homöopathischer Mittel ausgewählt. Von dieser intensiven Arbeit profitieren Arzt und Patient.

Jeder zweite Deutsche hat bereits Erfahrung mit Homöopathie

Eine im August 2021 veröffentlichte repräsentative Forsa Umfrage zeigt, dass 54 Prozent der Befragten bereits Erfahrung mit Homöopathie haben, weitere 16 Prozent gaben an, dass sie offen für Homöopathie seien. Bei Frauen ist die Verwenderschaft mit 64 Prozent deutlich höher als bei Männern (42 Prozent). Bei den 45- bis 59-Jährigen ist die Verwendung von Homöopathie am verbreitetsten: 61 Prozent gaben an, Erfahrungen mit Homöopathie zu haben. Sie sind dicht gefolgt von den 30-44-Jährigen mit 59 Prozent. Besonders schön, dass auch bei den Jüngeren (18-29 Jahre) deutlich mehr als jeder Zweite (57 Prozent) die Homöopathie angewendet wird. Andere Umfragen zeigten, dass die Mehrzahl der Patienten in homöopathischen Praxen über ein überdurchschnittliches Bildungsniveau und ein überdurchschnittliches Einkommen verfügen

Warum Patienten homöopathische Arztpraxen aufsuchen

Viele der in homöopathischen Praxen behandelte sind chronisch Erkrankte. Sie haben oft schon einen längeren Weg von Arzt zu Arzt hinter sich und kommen ganz gezielt in eine homöopathisch tätige Arztpraxis. Der Bertelsmann Gesundheitsmonitor aus dem Jahr 2014 hat dies festgestellt. Aber auch, dass sich bei 80 Prozent dieser zum Teil recht kranken Menschen das Allgemeinbefinden und die seelische Verfassung, bei 85 Prozent auch die körperlichen Beschwerden besserten. Zum großen Teil aber ist die Homöopathie Familienmedizin, häufig kennen die Ärztinnen und Ärzte mehrere Generationen einer Familie.

Privatärztliche Versorgung

Seit 1996 ist die Homöopathie Bestandteil der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Wenn nötig kann auch in Kombination mit weiteren Untersuchungsziffern für die Erstanamnesen die Ziffer 30, für Folgeanamnesen die Ziffer 31, angesetzt werden. Je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand übernehmen private Krankenversicherungen gewöhnlich die Kosten bis zum 3,5-fachen des einfachen Gebührensatzes, sofern ein Steigerungsfaktor über dem Schwellenwert von 2,3 individuell begründet werden kann.

Für gesetzlich Versicherte besteht die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die die privatärztlichen Behandlungskosten übernimmt. Dabei müssen die Patienten darauf achten, dass sowohl die Homöopathie – und nicht nur Naturheilverfahren – als auch ärztliche Leistungen nach GOÄ abgesichert sind. Die verordneten homöopathischen Arzneimittel werden von den Versicherungen in aller Regel übernommen.

Im Rahmen der Beihilfe werden Beamten die Ausgaben für eine privatärztliche Behandlung anteilig erstattet, so auch zu meist homöopathische Leistungen. In der für den Beihilfeberechtigten geltenden Beihilfeverordnung des Bundes oder des jeweiligen Landes wird der Leistungsumfang genau festgelegt und bestimmt, welche medizinischen Leistungen, Hilfsmittel und dergleichen „beihilfefähig“ sind. Die Homöopathie wird hier nicht ausgeschlossen und zählt somit zu den erstattungsfähigen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Im Rahmen der bevorstehenden Novellierung der GOÄ konnte der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) auch für die Zukunft einen fachlich angemessenen Leistungsumfang (Erstanamnese, Folgeanamnesen sowie eine neue Ziffer für die Analyse und Repertorisation) durchsetzen.

Vertragsärztliche Versorgung

Die Homöopathie ist als besondere Therapieform gesetzlich im SGB V verankert. Rund 70 Prozent aller der insgesamt 103 Gesetzlichen Krankenkassen (GKVen) übernehmen die Behandlungskosten ihrer Versicherten für ärztliche Homöopathie im Rahmen von sogenannten Selektivverträgen nach § 140a SGB V, darunter befinden sich die Techniker, Barmer, die Knappschaft, die Landwirtschaftlichen Krankenkassen sowie viele der IKK und BKK. Andere Krankenkassen, zum Beispiel die meisten AOK, bieten ihren Versicherten ein jährliches Maximalbudget in einem „Gesundheitskonto“ oder Bezuschussung im Rahmen eines Bonusprogramms an. Der Versicherte kann diesen Betrag beliebig auf bestimmte Leistungen aufteilen und diese entsprechend in Anspruch nehmen. Die AOK Niedersachsen beispielsweise bietet Mehrleistungen wie homöopathische  Behandlungen und Arzneimittel und erstattet dem Versicherten die Kosten für Rechnungen zu 80 %, bis zu 500 Euro im Jahr für alle Mehrleistungen zusammen.

Arzneimittel – Erstattung im Rahmen von Satzungsleistungen für GKV-Versicherte

Etwa 70 gesetzliche Krankenkassen haben OTC-Arzneimittel (u.a. Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen, wie pflanzliche, homöopathische oder anthroposophische Arzneimittel) als Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Für die Versicherten dieser Krankenkassen bedeutet das, dass ihnen die Kasse die Kosten für diese Arzneimittel erstattet.

Eine Bedingung hierbei ist, dass der Arzt diese Arzneimittel zuvor auf einem Grünen Rezept (oder Privatrezept) verordnet hat. Alle Krankenkassen haben zudem Erstattungsobergrenzen eingeführt. Das bedeutet, dass die Kassen die Kosten für diese Arzneimittel nur bis zu einem bestimmten Betrag übernehmen. Zudem verlangen viele Kassen von ihren Versicherten eine Eigenbeteiligung von meist 20 Prozent. Versicherte, die von Satzungsleistungen profitieren möchten, müssen das Rezept und die Rechnung aus der Apotheke bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Für den Vertragsarzt sind diese Verordnungen im Übrigen budgetneutral. Dies erleichtert ihm daher die ärztliche Verordnung.

Die Techniker Krankenkasse beispielsweise erstattet neben den ärztlichen Leistungen im Rahmen des Selektivvertrages auch homöopathische Arzneimittel in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.

Die Übernahme der Kosten für homöopathische Mittel regeln die Krankenkassen in ihrer Satzung. Die Satzung ist auf der Webseite einer Krankenkasse veröffentlicht. Jede Krankenkasse informiert ihre Versicherten auf Nachfrage über die jeweils geltende Regelung. Eine Übersicht über die Krankenkassen, die Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen als Satzungsleistung erstatten, bietet der BPI.

Vertragspartnerin der Selektivverträge Homöopathie Verträge ist seit 2006 vor allem die Managementgesellschaft des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ Managementgesellschaft), aber auch mit den Kassenärztlichen Vereinigungen haben einzelnen Krankenkassen entsprechende Verträge abgeschlossen. Die Selektivverträge sind damit eine stabile Größe und ein verlässliches Versorgungsangebot. Für Vertragsärzte mit homöopathischer Zusatzqualifikation ergibt sich also die Möglichkeit, bei angemessener Honorierung eine fachgerechte und qualitätsgesicherte Homöopathie für gesetzlich versicherte Patienten zu erbringen.

Das Vergütungsschema ermöglicht auch die Behandlung von komplexen chronischen Erkrankungen.

Wissenschaft und Forschung

Homöopathie-Forschung: eine aktuelle Übersicht 

Seit November 2021 liegt eine 25-seitige aktuelle Übersicht über den Stand der Homöopathie-Forschung anhand ausgewählter wissenschaftlicher Arbeiten vor. Die vier Autoren und Autorinnen  – Univ.-Prof. Dr. med. Michael Frass (Wien), Curt Kösters, Arzt (Hamburg), Dr. sc. Susanne Ulbrich Zürni (Zürich) und Dr. med. vet. Petra Weiermayer (Wien) – stellen in ihrem Vorwort fest: “Wir zeigen, dass es qualitativ hochwertige klinische Studien gibt, in denen Unterschiede zwischen homöopathischen Behandlungen und Placebo oder einer anderen Behandlung zugunsten der Homöopathie wissenschaftlich belegt werden konnten.

Auch in der Grundlagenforschung wurde eine beträchtliche Anzahl von qualitativ hochwertigen Experimenten durchgeführt, welche spezifische Wirkungen homöopathischer Arzneimittel nachweisen konnten. Zudem zeigen wir, welche Beiträge die Homöopathie zu den aktuellen Herausforderungen in der Medizin wie z. B. Antibiotikaresistenz-Problematik, chronische Erkrankungen, Polypharmazie oder Nebenwirkungen von Therapien bei Krebserkrankungen leisten kann.”

„Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Homöopathie wirkt“

Dies ist die wahrscheinlich meistzitierte, aber völlig unzutreffende Aussage zur Homöopathie.

Da die Homöopathie ein noch relativ junges Forschungsgebiet darstellt, stimmt es durchaus, dass es keine große Zahl an Studien gibt. Aber einige Belege ist etwas völlig anderes als keine Belege.

Bis Ende 2019 wurden 221 randomisierte kontrollierte Studien zur Homöopathie bei 115 verschiedenen Erkrankungen in peer-reviewed Zeitschriften veröffentlicht. Von diesen waren 129 placebo-kontrollierte Studien, die 77 verschiedene Erkrankungen abdeckten:

  • 45 % fielen positiv aus (58 Studien) – sie stellten fest, dass Homöopathie wirksam ist
  • 4 % fielen negativ aus (5 Studien) – sie stellten fest, dass Homöopathie unwirksam ist
  • 51 % waren nicht eindeutig (66 Studien)

Eine Analyse von 1016 systematischen Übersichtsarbeiten von RCTs zu schulmedizinischen Behandlungen kam zu einem auffällig ähnlichen Ergebnis:

  • 45 % fielen positiv aus – die Behandlung war wahrscheinlich nützlich
  • 10 % fielen negativ aus – die Behandlung war wahrscheinlich schädlich
  • 45 % waren nicht eindeutig – die Ergebnisse zeigten weder einen Nutzen noch einen Schaden

Obwohl die Prozentsätze an positiven, negativen und nicht eindeutigen Ergebnissen für Homöopathie und konventionelle Medizin ähnlich ausfallen, ist es wichtig, einen großen Unterschied anzuerkennen. Während in die Analyse der schulmedizinischen Behandlungen 1128 Übersichtsarbeiten eingegangen sind, sind es bezüglich der Forschungsergebnisse zur Homöopathie lediglich 129 Studien.

Dies unterstreicht den dringenden Bedarf nach mehr Forschung in der Homöopathie, insbesondere an groß angelegten, qualitativ hochwertigen Wiederholungen der vielversprechendsten positiven Studien.

Ausführlich zur aktuellen Forschungssituation und zu allgemeinen Fragen rund um die wissenschaftliche Aufarbeitung der Homöopathie finden sich beim Homeopathy Research Institute (HRI).

Abschlüsse

Zusatzbezeichnung Homöopathie

Der Weg zur erfolgreichen homöopathischen Tätigkeit in der ärztlichen Praxis beginnt in der Regel mit der Erlangung der Zusatzbezeichnung Homöopathie (ZB Homöopathie). Struktur und Lernziele der hierfür erforderlichen Weiterbildung definiert die Bundesärztekammer (Musterweiterbildungsordnung MWBO). Nicht alle Landesärztekammern übernehmen die MWBO unverändert. Daher verleihen nicht alle Landesärztekammern die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Auch differiert im Einzelfall die genaue Ausgestaltung der Weiterbildung, z.B. hinsichtlich ihres Umfangs Kurse A-D bzw. A-F. Erkundigen Sie sich hier auf jeder Fall bei der für Sie zuständigen Ärztekammer!

Homöopathie-Diplom

Mit dem Homöopathie-Diplom verfolgt der DZVhÄ das Ziel, interessierten Ärzten eine bundesweit einheitliche fundierte Ausbildung anzubieten. Für Ärzte, deren zuständige Ärztekammer die Zusatzweiterbildung Homöopathie gar nicht anbietet, ist das Diplom die einzige Möglichkeit, ein anerkanntes ärztliches Ausbildungszertifikat in diesem Fach zu erwerben. Eine für Patienten sowie homöopathische Ärzte befriedigende und nachhaltig erfolgreiche Homöopathie lässt sich nur durch fundiertes Wissen und unter erfahrener Anleitung erworbener ausreichender praktischer Erfahrung sicherstellen, wie sie im Rahmen der Ausbildung zum Homöopathie-Diplom des DZVhÄ erworben werden kann.

Bei dem Homöopathie-Diplom des DZVhÄ handelt es sich um einen Qualifikationsnachweis, der unabhängig oder ggf. als Ergänzung unter Anrechnung der von den Landesärztekammern verliehenen Zusatzbezeichnung Homöopathie erworben werden kann.

Ausbildungswege

Der Weg zu erfolgreicher homöopathischer Tätigkeit in der ärztlichen Praxis ist klar strukturiert und beginnt mit dem A-Kurs. Im A-Kurs werden die Grundlagen der Homöopathie vermittelt. Die Methode zum Erlernen der Kenntnis über die Arzneien wird gezeigt. Am Beispiel einfacher akuter Erkankungen wird der homöopathische Heilungsansatz geübt.

Insgesamt umfasst die ärztliche homöopathische Weiterbildung, die mit der von der Ärztekammer vergegebenen „Zusatzbezeichnung Homöopathie“ endet, die Kurse A-F. Um ein Homöopathie-Diplom des DZVhÄ zu erwerben, sind neben den Kursen A-D auch die Kurse E-F obligatorisch.